Elternvertretung und Mitbestimmung

Die gewählten Elternvertreterinnen und Elternvertreter bilden den Schulelternbeirat, der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt. Der Schulelternbeirat wählt aus seiner Mitte für die Dauer von zwei Jahren eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter und nach Bedarf weitere Vorstandsmitglieder. Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulelternbeirat über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens. Der Zustimmung des Schulelternbeirates bedürfen unter anderem Entscheidungen der Schulkonferenz zum Schulprogramm, zu Grundsätzen für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote und zu Grundsätzen für Hausaufgaben und Klassenarbeiten. Hinzu kommen Anhörungsrechte, Informationsrechte und Initiativrechte. Das Mitbestimmungsrecht der Eltern ist im Hessischen Schulgesetz (§§ 100-120) geregelt

(Quelle: https://kultus.hessen.de/ueber-uns/interessenvertretungen/elternarbeit)

Schulelternbeirat der Schulgemeinschaft Rosenthal:

Nicolaus-Hilgermann-Schule: Frau van Well, Vertreterin: Frau Frei

Karl-Preising-Schule: Frau Brand, Vertreter: Frau Pfuhl

Schulleitung NHS Rosenthal